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Maßgeschneiderte Leistungen für Pflegebedürftige

Wir fordern:

  • Umfassende unabhängige Beratung und Hilfestellung
  • Präventionsangebote
  • Selbstbestimmte und qualitativ hochwertige Pflege in allen Bereichen
  • Stärkung der häuslichen Pflege
  • Mehr Leistungen für Demenzkranke

Perspektiven für die Pflege älterer Menschen in Deutschland

Das Bündnis fordert:

Maßgeschneiderte Leistungen für Pflegebedürftige - Selbstbestimmte und qualitativ hochwertige Pflege in allen Bereichen

Dazu führt Prof. Dr. Andreas Büscher, Hochschule Osnabrück aus:

Eine selbstbestimmte und qualitativ hochwertige Pflege bedarf der Verständigung darüber, welche Ziele mit der Pflege verfolgt werden und was als gute Pflege angesehen werden kann. Bei dieser Frage handelt es sich um ein weites Feld, das aus unterschiedlichen Richtungen beackert werden kann. So erscheint es aus der Perspektive der Empfänger von Pflegeleistungen als wichtig, inwiefern eigene Wünsche und Vorlieben bei der Pflege berücksichtigt werden, aus der Perspektive der Pflegeeinrichtungen und –dienste steht die Frage im Vordergrund, mit Hilfe welcher Ressourcen und Prozesse eine qualitativ hochwertige Pflege sichergestellt werden kann. Für das Management und die sozialpolitische Betrachtungsweise ist es interessant, Zahlen zu zentralen Qualitätsfragen, wie z.B. der Anzahl an Stürzen oder Ernährungsproblemen verfügbar zu haben.

Die Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) zeigen den spezifischen Beitrag der Pflege für die gesundheitliche Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen zu zentralen Qualitätsrisiken auf und bieten eine Grundlage für eine kontinuierliche Verbesserung der Pflegequalität in Gesundheits- und Pflegeein­richtungen. Sie stellen ein professionell abgestimmtes Leistungsniveau dar, das dem Bedarf und den Bedürfnissen der damit angesprochenen Bevölkerung angepasst ist und Kriterien zur Erfolgskontrolle dieser Pflege mit einschließt. Expertenstandards geben die Zielsetzung komplexer, interaktionsreicher pflege­rischer Aufgaben sowie Handlungsalternativen und Handlungsspielräume in der Pflege vor. Mittlerweile liegen sieben Expertenstandards zu den Themen Dekubitusprophylaxe, Entlassungsmanagement, Schmerzmanagement, Sturzprophylaxe, Kontinenzförderung, Pflege von Menschen mit chronischen Wunden sowie Ernährungsmanagement vor.

Für die Berufsgruppe der Pflegenden stellen die Expertenstandards ein wichtiges Hilfsmittel in ihrer alltäglichen Arbeit dar. Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen können die Expertenstandards hilfreich bei der Suche nach einem Pflegedienst oder Pflegeheim oder bei der Vereinbarung von Pflegeleistungen sein. Für die gesellschaftliche Diskussion um die Qualität der Pflege enthalten die Expertenstandards wichtige Hinweise, da sie die Zielrichtung professionellen Pflegehandelns definieren und somit eine Aussage darüber treffen, was die Gesellschaft und andere an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen von der Pflege erwarten können. Im Einzelnen verfolgen die Expertenstandards die folgende Ziele:

  • Jeder dekubitusgefährdete Patient/Bewohner erhält eine Prophylaxe, die die Entstehung eines Dekubitus verhindert (Dekubitusprophylaxe in der Pflege)
  • Jeder Patient mit einem erhöhten Risiko poststationärer Versorgungsprobleme und einem daraus resultierenden weiter andauernden Pflege- und Unterstützungsbedarf erhält ein individuelles Entlassungsmanagement zur Sicherung einer kontinuierlichen bedarfsgerechten Versorgung (Entlassungsmanagement in der Pflege)
  • Jeder Patient/Bewohner mit akuten oder zu erwartenden Schmerzen erhält ein angemessenes Schmerzmanagement, das dem Entstehen von Schmerzen vorbeugt, sie auf ein erträgliches Maß reduziert oder beseitigt (Schmerzmanagement in der Pflege)
  • Jeder Patient/Bewohner mit einem erhöhten Sturzrisiko erhält eine Sturzprophylaxe, die Stürze weitgehend verhindert oder Sturzfolgen minimiert (Sturzprophylaxe in der Pflege)
  • Bei jedem Patient/Bewohner wird die Harnkontinenz erhalten oder gefördert. Identifizierte Harnkontinenz wird beseitigt, weitestgehend reduziert bzw. kompensiert (Förderung der Harnkontinenz in der Pflege)
  • Jede Patientin/Bewohnerin mit einer chronischen Wunde vom Typ Dekubitus, Ulcus cruris venosum/arteriosum/mixtum oder Diabetischem Fußsyndrom erhält eine pflegerische Versorgung, die ihre Lebensqualität fördert, die Wundheilung unterstützt und Rezidivbildung von Wunden vermeidet (Pflege von Menschen mit chronischen Wunden)
  • Bei jedem Patient/Bewohner mit pflegerischem Unterstützungsbedarf oder einem Risiko für oder Anzeichen von Mangelernährung ist die orale Nahrungsaufnahme entsprechend seinen Bedürfnissen und seinem Bedarf sichergestellt (Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege)

Das Erreichen dieser Ziele ist anspruchsvoll und setzt eine hohe Fachlichkeit in der Pflege voraus. Eine qualitativ hochwertige Pflege ist nur im Zusammenspiel zwischen einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Pflegefachkräfte und der Unterstützung des Pflegemanagements zu erreichen. Sie bedarf zudem ausreichender Ressourcen und ist nicht zum Nulltarif zu haben.

Andreas Büscher,
Krankenpfleger und Professor für Pflegewissenschaft an der Hochschule Osnabrück, wissenschaftlicher Leiter des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)

März 2013

Freiheitsentziehende Maßnahmen

Das Bündnis fordert:

Maßgeschneiderte Leistungen für Pflegebedürftige - Selbstbestimmte und qualitativ hochwertige Pflege in allen Bereichen

Dazu führt Prof. Dr. Thomas Klie, Evangelische Hochschule Freiburg aus:

1981 hat ein erstes Mal ein deutsches Gericht eine Heimleiterin wegen Freiheitsberaubung verurteilt, weil sie ihre Bewohnerinnen und Bewohner durch eine Trickschaltung im Fahrstuhl ohne fachliche und rechtliche Legitimation daran gehindert hat, das Haus zu verlassen und von ihrem Recht auf Freiheit der Person Gebrauch zu machen. Es waren im Wesentlichen Hamburger Richterinnen und Richter, die durch ihre Spruchpraxis noch unter dem alten Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht und einer strengen Ahndung von ungerechtfertigten freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege dazu beigetragen haben, dass 1992 die Genehmigungspflicht von freiheitsentziehenden Maßnahmen, von Fixierungen, von Bauchgurten, von Sedierungen etc. ins Betreuungsrecht, in § 1906 Absatz 4 BGB Eingang gefunden hatten.

Der Gesetzgeber erhoffte sich damals, dass allein durch diesen Schritt soviel Sensibilität geschaffen würde, dass auf freiheitsentziehende Maßnahmen weiterhin verzichtet werde. Schon damals lagen Erkenntnisse darüber vor, dass ein fixierungsfreies Heim möglich ist. Jan Woiner hatte 1999 in den staatlichen Pflegeheimen Hamburgs durchdas Verbot von Bauchgurtfixierungen in kürzester Zeit die Fixierungsquote um 90% absenken können, ähnliches gelang dem bekannten Gerontopsychiater Hirsch in Bonn vor zwei Jahren.

Es ist nicht de Personalausstattung, es ist die Zusammensetzung derBewohnerschaft: das Management und seine Einstellung, die Konzeption und die spezifischeQualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sie sind verantwortlich für das Ausmaß

freiheitsentziehender Maßnahmen in deutschen Pflegeheimen. Hieran hat sich seit 1981 nichts Grundlegendes geändert. Dennoch wird in deutschen Heimen immer noch zuviel und in unnötiger Weise fixiert. Das ist ein menschenrechtlicher Skandal: immer noch sind es etwa 400.000 Personen, die täglich von freiheitsentziehenden Maßnahmen in deutschen Pflegeheimen betroffen sind. Aber es tut sich etwas: die Forschung, Aufsichtbehörden, Gerichte, Träger machen sich auf den Weg, freiheitsentziehende Maßnahmen aus deutschen Pflegeheimen zu verbannen. Dazu gehört vielfach ein Umdenken. Dazu gehört ganz wesentlich auch, dass man sich von einem vordergründigen Sicherheitsdenken verabschiedet und zu schnell den Gang zum Betreuungsgericht einschlägt, um sich Bettgitter etc. genehmigen zu lassen. Es ist meist längst Verhaftung, die diesen Weg einschlagen lässt. Wer aber aus Haftungsangst fixiert, der handelt nicht professionell.

Es liegen inzwischen genügend Wissensbestände vor, die Hinweise darauf geben, welche Maßnahmen angezeigt sind, um Risikoprofilen von Bewohnerinnen und Bewohnern adäquat entgegen zu treten, die bisher immer fixiert wurden: sei es durch Technikeinsatz, sei es durch eine andere Form der Betreuung, sei es durch einen anderen Umgang mit den Risiken. Ob nun ReduFix, ein inzwischen international bewährtes Schulungsprogramm, ob nun die pflegerischen Leitlinien zum Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen: Mittel und Wege sind bekannt, den Weg zu einem fixierungsfreien Heim einzuschlagen.

Vielfach herausfordernder ist der Verzicht auf freiheitsentziehener Maßnahmen in der häuslichen Pflege, ein bislang noch nicht hinreichend fachlich und politisch wahrgenommenes Feld, das jüngst im Forschungsprojekt ReduFix ambulant behandelt wurde. Konstatierte Aktionen auf örtlicher Ebene sind gefragt, um dem Thema Fixierung in Deutschland wirksam entgegentreten zu können. Nationale und internationale Wissensbestände geben allen Professionellen die Pflicht auf, die gefährliche Fixierung (Fixierungen sind der Beginn eines Teufelskreises schlechter Pflege, der häufig zum Tod der Betroffenen führt) zu durchbrechen und auch auf diese Weise einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Pflege mit mehr gesellschaftlichen und individuellen Vertrauen ausgestattet wird.

Prof. Dr. Thomas Klie

März 2013

Finanzielle Belastung und Armut durch Pflege

Das Bündnis fordert:

Unterstützung und Anerkennung für Angehörige zur Verhinderung von Armut durch Pflege

Dazu führt Prof. Hildegard Theobald, Universität Vechta aus:

Die Bewältigung des Alltags wird mit dem Beginn einer Pflegebedürftigkeit für die Betroffenen selbst und ihre Familienangehörigen vor große Herausforderungen gestellt. Ein steigender Bedarf an Versorgung und sozialer Unterstützung muss durch die Familie oder durch die Finanzierung ambulanter oder stationärer Dienste gesichert werden. Der hohe Bedarf an familiärer Unterstützung, der dazu führen kann, dass die Erwerbstätigkeit reduziert oder unterbrochen wird, und/oder die privaten Kosten, die bei dem Kauf von Pflegeleistungen entstehen, können zu erheblichen finanziellen Belastungen bis hin zur Verarmung führen (siehe auch Theobald 2009). Um die Situation der Pflegebedürftigkeit besser abzusichern, wurde in Deutschland 1995 die Pflegeversicherung eingeführt, wobei dies nicht die Entwicklung von Armut verhindert hat. Dieser Zusammenhang von Pflegebedürftigkeit und Armut und die Rolle der Pflegeversicherung stehen im Fokus der folgenden Diskussion. Dabei wird die Situation in Deutschland aus einer internationalen Perspektive betrachtet.

Das Risiko der Pflegebedürftigkeit ist eng mit einem negativen Gesundheitsstatus verbunden und betrifft alle gesellschaftlichen Gruppen, wobei das Ausmaß sich deutlich unterscheidet. Besonders häufig kommt Pflegebedürftigkeit bei älteren Mitbürger/innen – zumeist ab 75/80 Jahren – Frauen und Angehörigen unterer sozialer Schichten vor. Frauen sind dabei in zweifacher Maße von dem Risiko der Pflegebedürftigkeit betroffen. Als zentraler Pfeiler familiärer Versorgung leisten sie oft unter erheblichen physischen und finanziellen Belastungen einen hohen Anteil familiärer Versorgung,  während sie umgekehrt aufgrund des hohen Anteils alleinlebender älterer, meist verwitweter Frauen unter ihnen weit weniger mit der Unterstützung durch den (Ehe)partner rechnen können und weit häufiger auf – kostenintensive – ambulante und stationäre Versorgung angewiesen sind.

Während die dargestellten Risiken der Pflegebedürftigkeit in allen westlichen Ländern gegeben sind, beeinflussen die vorhandenen Pflegepolitiken in erheblichem Ausmaß die Konsequenzen von Pflegebedürftigkeit für die Betroffenen selbst und ihre Angehörigen. Neben finanzpolitischen Erwägungen bildeten insbesondere die Armutsrisiken durch den Eintritt von Pflegebedürftigkeit eine entscheidende Motivation für die Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995. Mit der Einführung wurden die mit dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit entstehenden finanziellen Risiken abgemildert aber nicht verhindert.

Für diese nach wie vor vorhandenen Armutsrisiken lassen sich zwei entscheidende Regelungen verantwortlich machen. Da ist zunächst, erstens, das Prinzip der „Teilkaskoabsicherung“, d.h. die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der entstehenden Kosten. Nach neuen Berechnungen von Rothgang und Kollegen/innen werden im Rahmen der Pflegeversicherung lediglich 50% der Kosten für Dienstleistungen über den gesamten Zeitraum der Pflegebedürftigkeit übernommen (Rothgang et al 2011). Die Diskrepanz hat sich seit der Einführung in den 1990er Jahren sogar erhöht, da trotz ansteigender Kosten für Pflegeleistungen, die gesetzlich festgeschriebenen pauschalen Sätze gleichgeblieben sind und erstmals im Jahr 2008 erhöht wurden. Verstärkt wird die Privatisierung der Kosten von Pflegeleistungen durch die hohe Zugangsschwelle der Pflegeversicherung; so sind im internationalen Vergleich umfangreiche Pflegebedarfe notwendig, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Ein zweites Risiko entsteht durch die starke Berücksichtigung familiärer Pflege, denn die Pflegeversicherung geht von einem hohen Anteil familiärer Unterstützung aus. Im europaweiten Vergleich sind dann die öffentlichen Kosten für die Pflege im Deutschland mit 0.9% des BIP niedrig im Vergleich zum EU-Durchschnitt mit 1.3% des BIP, der auch von Ländern mit vergleichbarer Sozialstaatlichkeit wie Österreich oder Luxemburg erreicht wird (Huber et al 2009).

In einer europäischen Repräsentativumfrage „Eurobarometer“ von 2007 beklagten sich 77.1% der deutschen Befragten, die Erfahrungen mit der Situation der Pflegebedürftigkeit hatten, über die hohen privaten Kosten stationärer und 54.9% über die privaten Kosten ambulanter Versorgung. Dies liegt weit über dem Anteil der Bevölkerung in vergleichbar etablierten europäischen Wohlfahrtsstaaten. In Schweden, wo der Anteil privater Kosten weit niedriger ist, beklagen sich beispielsweise 31.8% der Befragten über die privaten Kosten stationärer und 24.5% ambulanter Versorgung (Carrera et al 2013). Hinzu kommt für Deutschland, dass die privaten Kosten nicht an die Einkommenssituation angepasst werden, sondern für alle gleich berechnet werden. Weitere Kosten können lediglich nach einer Einkommensüberprüfung nahe dem Sozialhilfeniveau öffentlich finanziert werden. Dadurch wird es insbesondere für Pflegebedürftige und deren Familien über der Einkommensschwelle bis zu einem mittleren Einkommen schwierig, die privaten Kosten zu tragen. Die Forschung zeigt dann auch, dass die Inanspruchnahme von ambulanten und stationären Leistungen durch die soziale Schichtzugehörigkeit bestimmt wird (Klie/Blinkert 2002; Heusinger/Klünder 2005; TNS Infratest Sozialforschung, 2011).       

Neben den hohen privaten Kosten, die mit der professionellen Versorgung einhergehen entsteht das Risiko einer Verarmung durch die Reduktion oder Unterbrechung der Erwerbstätigkeit aufgrund der Übernahme zeitlich intensiver familiärer Pflege. In einer europaweiten, auf der Basis von Repräsentativstatistiken durchgeführten Untersuchung zur ökonomischen Situation pflegender Angehöriger erwies sich der zeitliche Umfang der familiären Pflege als entscheidend für die Konsequenzen (siehe Costa/Ranci 2010). Erst eine zeitlich umfangreiche Pflege ab 15 Stunden und insbesondere über 27 Stunden pro Woche beeinflusst erheblich die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit und damit die ökonomische Situation, denn die Forschung zeigt, dass die Reduktion oder Unterbrechung der Erwerbstätigkeit deutlich mit einer schwierigen ökonomischen Situation einhergeht. Diese zeitintensive Pflege wurde besonders häufig von Frauen und weiterhin Angehörigen unterer sozialer Schichten übernommen. Die Untersuchung fand auch, dass dieser Zusammenhang von zeitlich sehr umfassender familiärer Pflege und einem hohen Anteil an nicht-erwerbstätigen Pflegepersonen besonders häufig in Mitteleuropa anzutreffen war.

Repräsentativstatistiken zeigen deutlich, dass Armutsrisiken durch hohe private Kosten für Pflege oder durch die Reduktion oder Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch die Übernahme familiärer Pflege entstehen. Dies spiegelt sich auch in den Berichten betroffener Familienangehöriger, die die bundesweite Initiative Armut durch Pflege erhoben hat. Überdeutlich zeigt sich hier, dass Armut durch Pflege durch das Zusammenspiel der Reduktion oder Unterbrechung der Erwerbstätigkeit und hoher privater Kosten für Pflegeleistungen entsteht (Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland 2010).

Das Risiko der Armut durch Pflege lässt sich durch eine umfassendere soziale Absicherung des Pflegerisikos – auf dem Niveau vergleichbarer Sozialstaaten – durchaus vermindern. Besonders wichtig dabei sind niedrigere private Kosten bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Verminderung der zeitlichen Belastung durch familiäre Pflege, die Erleichterung der Vereinbarung von Pflege und Beruf und die bessere Absicherung pflegender Angehöriger.

Prof. Hildegard Theobald

März 2013 

Pflege- und Sozialberatung

Der Mitglieder des Bündnisses für GUTE PFLEGE unterhalten in den Landesverbänden ein flächendeckendes Netz an Geschäfts- und Beratungsstellen in denen Pflege- bzw. Sozialberatung durchgeführt. Die Anschrift der nächstgelegenen geschäfts- und Beratungsstellen erfragen Sie bitte bei Ihren zuständigen Landesverbänden, die Sie über die Internetseiten der Bündnis-Mitglieder finden: www.buendnis-fuer-gute-pflege.de/die-kampagne/buendnispartner

Beratungsangebote Rund um die Pflege

Alzheimer-Telefon: 01803 – 171017 (0,09 €/Min. aus dem Festnetz) oder  030 – 259 37 95 14

Am Alzheimer-Telefon der Deutschen Alzheimergesellschaft werden Sie Mo – Do von 9-18 Uhr und Fr. von 9 – 15 Uhr kompetent zu allen Aspekten einer Demenzerkankung, auch anonym, beraten. Das Angebot richtet sich an Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen und alle Interessierten. 

 

Die Online-Pflegeberatung der AWO für Angehörige und Senioren: www.awo-pflegeberatung-online.de

Die Online-Pflegeberatung der AWO bietet Senioren, Angehörigen und weiteren Interessierten Beratung zu Leistungsansprüchen (z.B. aus der Pflegeversicherung), Dienstleistungsangeboten (z.B. Hausnotruf), zur aktiven Lebensgestaltung im Alter (z.B. seniorengerechte Reisen) oder Fachthemen (z.B. Demenz oder Vorsorgemöglichkeiten). Sie berät bundesweit, kostenfrei und anonym.

 

Informations- und Beratungsdienst der BIVA e. V. für ratsuchende Heimbeiräte: 0 22 54/ 28 12.

Der Informations- und Beratungsdienst der BIVA e. V. bietet Heimbeiratsmitgliedern zu allen Fragestellungen und Problemen kostenlose Unterstützung, Beratung und Informationen. Näheres erfahren Sie unter www.biva.de.

 

Eine Übersicht über durch die BIVA e. V. ausgezeichneten Pflegeheime erhalten Sie unter www.heimverzeichnis.de oder telefonisch unter 0 22 54/ 6 00 05 40.  

Das aus einem Projekt des Bundesministeriums für Verbraucherschutz hervorgegangene „Heimverzeichnis“ hat die Überprüfung von Betreuungseinrichtungen auf Verbraucherfreundlichkeit zum Inhalt. Geschulte Gutachter überprüfen interessierte Einrichtungen anhand eines umfangreichen Fragenkatalogs auf ihre Verbraucherfreundlichkeit. Bei Erfüllung der untersuchten Kriterien erhalten die Einrichtungen eine Zertifizierung in Form des „Grünen Hakens“. So kann der Verbraucher auf einen Blick erkennen, ob die Einrichtung, für die er sich interessiert, als verbraucherfreundlich eingestuft wurde.